Altgeräte

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Verbraucherinformation zur Rückgabe und Entsorgung von Elektro-Altgeräten, Akkus und Batterien



1. Elektro-Altgeräte


1. Gemäß § 17 ElektroG sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir nach. Um weitere und detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten sowie den von uns geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail:


service@abchome.shop


2. Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:



3. Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.


4. Wir weisen darauf hin, dass Sie als Endnutzer für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich sind.

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1. Elektro-Altgeräte


1. Gemäß § 17 ElektroG sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir nach. Um weitere und detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten sowie den von uns geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail:


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2. Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:



3. Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.


4. Wir weisen darauf hin, dass Sie als Endnutzer für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich sind.

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1. Elektro-Altgeräte


1. Gemäß § 17 ElektroG sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir nach. Um weitere und detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten sowie den von uns geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail:


service@abchome.shop


2. Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:




3. Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.


4. Wir weisen darauf hin, dass Sie als Endnutzer für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich sind.

2. Akkus und Batterien


Das nachfolgende Symbol mit der durchgekreuzten Mülltonne auf Batterien und Akkus zeigt, dass diese nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt werden müssen.


Unter diesem Symbol finden Sie bei schadstoffhaltigen Batterien zusätzlich das chemische Symbol des Schadstoffes mit folgender Bedeutung:


  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber


Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.


Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder in unserem Versandlager oder bei Stellen in Ihrer unmittelbaren Nähe (z.B. im Handel, in den Filialen oder bei den kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfen) unentgeltlich zurückgeben.


2. Akkus und Batterien


Das nachfolgende Symbol mit der durchgekreuzten Mülltonne auf Batterien und Akkus zeigt, dass diese nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt werden müssen.


Unter diesem Symbol finden Sie bei schadstoffhaltigen Batterien zusätzlich das chemische Symbol des Schadstoffes mit folgender Bedeutung:


  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber


Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.


Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder in unserem Versandlager oder bei Stellen in Ihrer unmittelbaren Nähe (z.B. im Handel, in den Filialen oder bei den kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfen) unentgeltlich zurückgeben.


2. Akkus und Batterien


Das nachfolgende Symbol mit der durchgekreuzten Mülltonne auf Batterien und Akkus zeigt, dass diese nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt werden müssen.


Unter diesem Symbol finden Sie bei schadstoffhaltigen Batterien zusätzlich das chemische Symbol des Schadstoffes mit folgender Bedeutung:


  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber


Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.


Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder in unserem Versandlager oder bei Stellen in Ihrer unmittelbaren Nähe (z.B. im Handel, in den Filialen oder bei den kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfen) unentgeltlich zurückgeben.


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